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1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Schulungen, Seminare, Firmentrainings
(iF: Seminar genannt) und sonstigen Leistungen,
die von der COMPUTERLINKS AG (iF: COMPUTERLINKS
genannt), München angeboten und erbracht werden.
Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung,
auch wenn diesen durch COMPUTERLINKS nicht widersprochen
wird. Die Seminarangebote von COMPUTERLINKS richten
sich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern
ausschließlich an gewerbliche Kunden.
2. Leistungen
2.1 Offene Schulungen/Seminare
In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten:
Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software
und Schulungsräume für die Dauer des Seminars;
Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß
Seminarbeschreibung;
Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch
oder Englisch, Pausengetränke, sowie Mittagsverpflegung
(bei ganztägigen Veranstaltungen); persönliches
Teilnahmezertifikat. Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise
Fahrt- und Übernachtungkosten sind in den Seminargebühren
nicht enthalten.
2.2 Firmentrainings und sonstige individuelle Seminare
Die Firmentrainings und individuellen Seminare richten
sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen
zwischen COMPUTERLINKS und dem Kunden.
3. Warenlieferungen
3.1 Vertragsschluß
Angebote von COMPUTERLINKS sind stets freibleibend.
Eine Warenbestellung des Kunden kann Computerlinks
innerhalb von zwei Wochen annehmen.Für die Beschaffenheit
der Ware sind die Angaben in der Auftragsbestätigung
maßgeblich.
3.2 Gefahrübergang
Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Beschädigung
auf den Kunden/Besteller der Ware über, sobald
die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde.
Dies gilt auch bei
der Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
3.3 Eigentumsvorbehalt
COMPUTERLINKS behält sich das Eigentum an der
gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises vor.
4. Anmeldung/Vertragsabschluß bei Seminaren
Platzreservierungen sind für beide Parteien unverbindlich.
Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über
die Seminarteilnahme kommt nach Bestätigung der
per Post, per Fax oder er e-Mail eingegangenen Buchungen
des Kursteilnehmers durch COMPUTERLINKS zustande.
Der Anmelder ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang
seiner Anmeldung bei COMPUTERLINKS gebunden. Erhält
der Anmelder bis dahin keine Bestätigung durch
COMPUTERLINKS per Post/Fax/E-Mail, so entfällt
die Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung
durch COMPUTERLINKS steht immer unter dem Vorbehalt,
daß die vorgesehene
Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird.
5. Stornierungen durch den Kunden
5.1 Offene Seminare/Schulungen
Bei Stornierung, die bis spätestens 14 Tage vor
Seminarbeginn schriftlich bei COMPUTERLINKS eingeht,
berechnet COMPUTERLINKS eine Storno-Gebühr in
Höhe von Euro 100,00 (zzgl. MwSt). Bei Stornierungen
des
Kunden, die später, jedoch bis spätestens
6 Werktage vor Seminarbeginn schriftlich bei COMPUTERLINKS
eingehen, fällt eine Storno-Gebühr in Höhe
von 50% der vereinbarten Seminargebühr an. Später
eingehende
Stornierungswünsche können leider nicht
berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger
oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr
zu entrichten.
5.2 Firmentrainings
Firmentrainings können bis spätestens 3
Wochen vor Lehrgangsbeginn durch den Kunden kostenfrei
storniert werden; alternativ kann der Kunde eine Terminverschiebung
beantragen. Bei Stornierungsanträgen, die
nach diesem Zeitpunkt, jedoch bis spätestens
1 Woche vor Trainingsbeginn bei COMPUTERLINKS eingehen,
wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 50%
der vereinbarten Trainingsvergütung in Rechnung
gestellt. Später
eingehende Stornierungswünsche können leider
nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger
oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr
zu entrichten.
5.3 Ersatzteilnehmer
Die Kunden sind jederzeit berechtigt, anstelle des
vereinbarten Seminarteilnehmers einen Ersatzteilnehmer
zu benennen.
6. Änderung/Verschiebung/Absagen durch COMPUTERLINKS
6.1 Seminarinhalte
COMPUTERLINKS ist berechtigt, die Seminarinhalte im
zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue
technische Entwicklungen, zu modifizieren.
6.2 Termin-/Ortsverschiebungen
Die angegebenen Seminartermine und -Orte sind unverbindlich.
COMPUTERLINKS behält sich Termins- und Ortsverschiebungen
aus von COMPUTERLINKS nicht zu vertretenden Gründen
vor (z.B. Erkrankung
des Seminarleiters, Nichterreichen der vorgesehenen
Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene
Gründe). Sollte eine Verschiebung oder Absage
aus diesen oder anderen von COMPUTERLINKS nicht
zu vertretenden Gründen notwendig sein, so wird
dies dem Kunden unverzüglich vor Seminarbeginn
bekanntgegeben. Teilt der Kunde hierauf mit, daß
ihm die Teilnahme aufgrund der Termin-/Ortsverschiebung
nicht zumutbar ist (der Kunde wird dies in seiner
Mitteilung begründen), so steht es dem Kunden
frei, statt dessen an einem von COMPUTERLINKS angebotenen
weiteren alternativen Termin/Ort am Seminar teilzunehmen
oder von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Vorausbezahlte
Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet,
dies gilt auch bei vollständiger Absage des Seminars
durch COMPUTERLINKS. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung
des Seminars am ursprünglich vorgesehenen Termin/Ort
besteht in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen
keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche
(z.B. Schadens-/Aufwendungsersatz) des Kunden gegenüber
COMPUTERLINKS aufgrund Termin-/ Ortsverschiebungen
oder Absagen.
7. Haftung
7.1 COMPUTERLINKS haftet nicht für Schäden,
die nicht an der Ware selbst entstanden sind, auch
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht, oder COMPUTERLINKS fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Soweit
COMPUTERLINKS keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind
gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen.
7.1 Soweit die Haftung gegenüber COMPUTERLINKS
eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies
auch im Hinblick auf die persönliche Haftung
der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.2 COMPUTERLINKS haftet nicht dafür, daß
Unterlagen oder Waren keine Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzen. Der Kunde hat COMPUTERLINKS von
allen gegen ihn aus diesen Grund erhobenen Ansprüche
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8. Preise/Zahlungsbedingungen
8.1 Es gilt der in den Seminarunterlagen ausgewiesene
Seminarpreis. Falls ein solcher nicht angegeben ist,
gilt der in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen
Preisliste ausgewiesene Satz. Für Firmentrainings
gelten
die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche
Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
MwSt. Rechnungsstellung erfolgt bei Seminarbeginn.
8.2 Lieferungen von Ware werden zu den am Tage des
Vertragsabschlusses gültigen Preisen von COMPUTERLINKS
berechnet. Hinzu kommen etwaige Versand- oder Verpackungskosten.
8.3. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Preise sind
ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zu begleichen. Sämtliche Preise verstehen sich
zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei Zahlungsverzug ist
COMPUTERLINKS berechtigt, mindestens Verzugszinsen
in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
§ 247 BGB zu erheben.
9. Schutzrechte
Die im Rahmen des Seminars übergebenen Unterlagen
sind ausschließlich für die persönliche
Verwendung des Seminarteilnehmers bestimmt und bleiben
bis zur vollständigen Zahlung der Seminargebühr
Eigentum von
COMPUTERLINKS. Die Verwendung für die Unterrichtung
Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und
die Vervielfältigung ist nicht zulässig.
Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der
Hersteller.
10 Sonstiges
10.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
10.3 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Sitz der COMPUTERLINKS in München.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Stand: 01.01.2003
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